Reine Verliebtheit kann es natürlich auch sein.
Aber rechtfertigt Verliebtheit solche Aktionen?
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.gefaengnis-stadelheim-sex-mit-haeftling-im-knast-psychologin-vor-gericht.61140dad-a45a-4757-b777-4fc7cdd3a6a8.html
http://www.bild.de/news/inland/psychologin/zahlte-fuer-sex-mit-schoenem-knacki-34114644.bild.html
Spätestens bei den Gefängnis-Schlüsseln hätte sie "aufwachen" müssen, denn damit hat sie alle Bediensteten und auch alle anderen Gefängnisinsassen in Gefahr gebracht. Gefälligkeitsgutachten zu erstellen, erstaunt mich allerdings nicht mehr.
Scheint es öfter zu geben, als ich bisher gedacht habe.
Aber rechtfertigt Verliebtheit solche Aktionen?
Gefängnis-Psychologin Kerstin S. (50) vor Gericht
Tatort JVA Stadelheim: Sex gegen Schmuggelware, Eifersucht, Morddrohungen, nachgemachte Gefängnisschlüssel, eine mögliche Geiselnahme – was da alles im Saal A 122 des Amtsgerichts ausgebreitet wird, wäre ein gefundenes Fressen für jeden Krimi-Autoren.
Kerstin S. muss sich deswegen wegen sexuellen Missbrauchs von Gefangenen verantworten.
Ein Insasse, bei dem man auch die beiden Nachschlüssel fand, packte aus.
Als sich der Verdacht gegen Kerstin S. erhärtete, griff man zum Mittel der Telefonüberwachung. Und fand Erstaunliches heraus. „Die Angeklagte befand sich in einem emotionalen Ausnahmezustand“, berichtet der Polizist. „Sie sprach von Liebe, aber auch davon, dass er sie reingelegt hätte.“ Der Grund: Ihr Knast-Liebhaber hatte sich eine andere gesucht. Kerstin S. wollte sich rächen, sprach gegenüber ihrem Bruder sogar davon, dass sie ihre Rivalin umbringen wolle. „Sie muss büßen“, habe sie am Telefon gesagt.
Der Ermittler: „Das tat sie in so ruhigem Ton, dass ich abwägen musste.“ Entweder weiter das Telefon überwachen und Gefahr laufen, dass die Gehörnte zur Tat schreitet – oder sofort ihre Wohnung und ihr Büro durchsuchen lassen. Der Beamte ging auf Nummer sicher. Im August 2013 schlugen die Ermittler zu, durchsuchten die Objekte und verhafteten die liebeskranke Anstaltspsychologin.
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.gefaengnis-stadelheim-sex-mit-haeftling-im-knast-psychologin-vor-gericht.61140dad-a45a-4757-b777-4fc7cdd3a6a8.html
Die Psychologin zahlte mit einem Gefälligkeitsgutachten zurück – damit er nicht in die Türkei ausgewiesen wird. Und später gab‘s Bargeld: 32 500 Euro!
http://www.bild.de/news/inland/psychologin/zahlte-fuer-sex-mit-schoenem-knacki-34114644.bild.html
Spätestens bei den Gefängnis-Schlüsseln hätte sie "aufwachen" müssen, denn damit hat sie alle Bediensteten und auch alle anderen Gefängnisinsassen in Gefahr gebracht. Gefälligkeitsgutachten zu erstellen, erstaunt mich allerdings nicht mehr.
Scheint es öfter zu geben, als ich bisher gedacht habe.