Ich bin echt immer froh und dankbar, wenn mich Leute,
die über fundierte Rechtskenntnisse verfügen, aufklären, und zum Glück sind diese Leute auch in Foren vertreten
Ich fasse mal zusammen, was ich demzufolge nun gelernt habe:
1.
In SA gilt das StGB 2. Und das StGB besagt:
a) Wenn du GLAUBST, in deinem Haus ist ein Einbrecher, dann darfst du diesen
ohne mit der Wimper zu zucken selbst DANN erschießen, wenn du nicht einmal
den Schatten dieses Einbrechers gesehen hast.
b) Wenn du GLAUBST, in deinem Haus ist ein Einbrecher, dann darfst du diesen
ohne mit der Wimper zu zucken selbst DANN erschießen, wenn sich dieser – lediglich in deiner Fantasie existierende – Einbrecher in einem völlig anderen Raum als du dich selbst befindet.
c) Wenn du GLAUBST, in deinem Haus ist ein Einbrecher, dann darfst du diesen
ohne mit der Wimper zu zucken selbst DANN erschießen, wenn zwischen DIR und dem – lediglich in deiner Fantasie existierenden – Einbrecher eine
verschlossene Tür ist und du somit KEINER
direkten Gefahr bzw. KEINEM
direkten Angriff ausgesetzt bist.
Begründung für a) bis c): Ein Einbrecher KÖNNTE dir
vielleicht deinen
materiellen Besitz stehlen wollen – und das geht gar nicht !
Selbst wenn der Einbrecher ein real existierendes hungriges Kind wäre, das lediglich ein Stück deines auf dem Küchentisch stehenden Käsekuchens stehlen will, dann darfst du dieses Kind
ohne mit der Wimper zu zucken mit allen in deiner Waffe vorhandenen Dum-Dum-Geschossen durchsieben –
denn schließlich gehört auch dieser Käsekuchen zu deinem materiellen Besitz, und diesen darfst du
mit allen dir zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen.
Was zählt schon ein Menschenleben ? NICHTS ! Dein Käsekuchen ist zwölf Mal wichtiger (in der Regel hat ein Kuchen mind. 12 Stücke) –
also sieh zu, dass du jedes einzelne Stück vor einem evtl. Diebstahl schützt ! Und JEDER Richter muss und wird dich freisprechen, denn DU bis im Recht, weil du ja deinen
materiellen Besitz unter allen Umständen verteidigen darfst und selbst bei einem lediglich in deiner Fantasie existierenden Einbrecher in
putativer Notwehr gehandelt hast.
Ich stelle mir gerade vor, welche Konsequenzen es hätte, wenn sämtliche Anwälte und Richter diese Rechtsauffassung teilen würden
…. Und zwar
sämtliche Anwälte und Richter weltweit – denn das
StGB gilt ja offenbar
für alle Länder, wie ich jetzt gelernt habe….
Vermutlich bin ich zu sensibel, aber
alleine diese Vorstellung erfüllt
mich mit einem grenzenlosen Gefühl von
Panik, Entsetzen und Horror, wobei
mir obendrein das Blut in den Adern gerinnt….
[völligsprachlosbin]
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Zuletzt von Das Phantom am Mi 2 Apr 2014 - 21:34 bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet