Ein freundliches Hallo in die Runde
Ich denke, mein Nick erklärt meine Identität ohne weitere Worte
Habe schon seit einiger Zeit mit Ali per PN kommuniziert und sie hat im *königlich-kosmischen Lila-Laune-Forum* die eine oder andere Info von mir zu diesem Fall eingestellt. Aber nicht alles, was man jemandem per PN schreibt, ist
in dieser Form auch für die Öffentlichkeit gedacht - aus diesem Grund hatte ich Ali gebeten, den Beitrag von letzter Nacht wieder zu löschen. Das Missverständnis ist geklärt, Entschuldigung angenommen
und voilá - das *Phantom* meldet sich mit eigener Stimme
Zum Thema:
Ich war vom Ausgang des heutigen Prozesstages zunächst auch etwas überrascht, hatte eigentlich - wie wohl viele - etwas anderes erwartet. Aber meine Erfahrungen aus anderen Prozessen haben mich auch gelehrt, dass man als (laienhafter) Prozessbeobachter viele Dinge einfach falsch bewertet.
Nicht alle Fragen, die für
uns relevant erscheinen und auf die
wir eine Antwort erwarten, müssen von der Staatsanwaltschaft bereits bei der Präsentation ihres Falles geklärt werden. Die Staatsanwaltschaft braucht zunächst nur IHREN Fall zu präsentieren (die Hauptpunkte ihrer Anklage) und dabei ist es völlig unwesentlich, ob das der Version der Verteidigung entspricht.
Die Staatsanwaltschaft muss auch nicht beweisen, dass oder in welchen Punkten der Angeklagte vielleicht gelogen hat. Es ist vielmehr Aufgabe der
Verteidigung, die Anklage der Staatsanwaltschaft zu
widerlegen oder zumindest
begründete Zweifel an der Anklage zu belegen. Das kann die Verteidigung zum einen im Kreuzverhör der Anklage-Zeugen versuchen, zum anderen mittels Aussagen eigener Zeugen.
Wer geglaubt oder erwartet hat, die Staatsanwaltschaft würde ALLE oder zumindest den größten Teil ihrer 107
potentiellen Zeugen auch tatsächlich in den Zeugenstand rufen, der hat sich getäuscht. Diese
potentielle Zeugenliste hatte vorrangig den Sinn und Zweck, dass die Staatsanwaltschaft die für ihren Fall
vermeintlich wichtigsten Zeugen auf ihrer Seite hat. Denn damit kann die Staatsanwaltschaft steuern, wen sie letztendlich in den Zeugenstand rufen und wen nicht.
Wer von der Staatsanwaltschaft in den Zeugenstand gerufen wird, wird von der Verteidigung ins Kreuzverhör genommen. Wen die Staatsanwaltschaft also NICHT in den Zeugenstand ruft, den kann die Verteidigung auch NICHT ins Kreuzverhör nehmen.
Die Verteidigung hat aber die Möglichkeit, Zeugen der Anklage als ihre Zeugen zu *übernehmen*, nachdem die Staatsanwaltschaft ihren Fall abgeschlossen hat. Hier spricht man dann von *feindlichen Zeugen* weil klar ist, dass diese Zeugen der Verteidigung für
ihren Fall u. U. nicht wirklich viel nutzen.
Die Staatsanwaltschaft hat diese Zeugen ja nicht ohne Grund für IHREN Fall ausgewählt
. Will die Verteidigung diese Zeugen dann später für
ihren Fall verwenden, dann haben sie keine Möglichkeit mehr, deren Zeugenaussagen im Kreuzverhör auseinander zu nehmen - das Kreuzverhör wird dann nämlich logischer Weise von der Staatsanwaltschaft durchgeführt. Und wie *schön* man Zeugenaussagen im Kreuzverhör ad absurdum führen kann, hat Roux in den vergangenen 2 Wochen mehr oder weniger gut gezeigt
.
Anschaulicher wird das, was ich damit sagen will, vielleicht am Beispiel von Hilton Botha.
Die Verteidigung wollte ihn unter allen Umständen im Zeugenstand haben, aber Nel hat ihnen was gehustet - er hat Botha NICHT in den Zeugenstand gerufen und Roux konnte somit kein zweites Mal Lorbeeren ernten, in dem er Botha diskreditiert und auseinander nimmt. Was würde es der Verteidigung also nutzen, wenn sie Botha jetzt selbst in den Zeugenstand rufen ? Nichts, denn sie könnten ihn und seine Aussagen NICHT mehr auseinander nehmen, weil SIE ihn ja nicht mehr ins Kreuzverhör nehmen können ! Aber Nel könnte dann die Aussagen von Botha im SEINEM Kreuzverhör so lenken, dass es dem Fall der Staatsanwaltschaft wieder zugute kommen würde.
Ich glaube daher nicht, dass die Verteidigung noch immer ein großes Interesse am Zeugen Botha hat
.
Meiner Meinung nach hat die Staatsanwaltschaft (bisher) ihren Fall (die Anklage) sehr gut und sehr überzeugend präsentiert:
* der Hauptanklagepunkt = vorsätzliche Tötung
wurde durch die Aussagen von 5 Zeugen untermauert. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Zeugen ALLE
zur gleichen Zeit das
exakt gleiche gehört haben -
Fakt ist, sie haben ALLE eine Frau erbärmlich
um ihr Leben flehend schreien hören, und das in Verbindung mit
unstreitig stattgefunden Schüssen. Wie viele Schüsse diese Zeugen jeweils gehört haben und ob ein Teil dieser gehörten *Schüsse* womöglich Schläge mit dem Kricketschläger waren, ist dabei m.M.n. unwesentlich.
Es gab Schüsse und es gibt ein Opfer, das aufgrund dieser Schüsse tot ist !* Anklagepunkt 2 = unrechtmäßiges Schießen durch Autodach
wurde durch Zeugenaussagen ebenfalls untermauert
* Anklagepunkt 3 = unrechtmäßiges Schießen im Tashas Restaurant
ebenfalls durch Zeugenaussagen untermauert - zusätzlich der (Zeugen)Beweis, dass sich OP als Schütze aus der Affäre ziehen wollte, indem er einen Freund bat, die Verantwortung dafür zu übernehmen.
* Anklagepunkt 4 = unrechtmäßiger Besitz von Munition
wurde am Tatort (im Safe) sichergestellt
Alles Weitere wird sich zeigen, denn jetzt ist die Verteidigung in der Pflicht, und die Staatsanwaltschaft hat somit die Möglichkeit, Details, die IHREN Fall weiter stützen könnten, aber bisher von ihnen (noch) nicht näher erläutert wurden, im Rahmen von Kreuzverhören weiter auszubauen und zu untermauern. Und dann wird sich zeigen, welchen Wert die *Beweise*
tatsächlich haben, die die Verteidigung vorgibt zu haben bzw. wie gut oder schlecht die Zeugen der Verteidigung im Kreuzverhör der Staatsanwaltschaft sind....
Also - noch ist längst nicht aller Tage Abend.....